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Vortrag zur Weiterentwicklung der Anreizregulierung

Sylter Energie-Symposium

Das Sylter Energie-Symposium beschäftigte sich am 19. und 20.09.2025 mit aktuellen Fragestellungen des Energierechts, von den neuen Regulierungsaufgaben der Bundesnetzagentur über die Energieversorgungssicherheit und den Stromnetzausbau bis zum europäischen Rahmen der Energie- und Klimapolitik. Prof. Weyer behandelte in seinem Vortrag zu “Stand und Zukunft der Anreizregulierung” den normativen Rahmen der Anreizregulierung nach Unionsrecht und deutschem Recht sowie die geplante Ausgestaltung der Anreizregulierung durch Festlegungen der Bundesnetzagentur. Auf Basis neuer Rahmenfestlegungen für die Anreizregulierung Strom bzw. Gas sind derzeit Methodenfestlegungen zu fünf Themenkreisen geplant: zum Ausgangsniveau für die Bestimmung der Erlösobergrenzen, zur Kapitalverzinsung, zum Effizienzvergleich, zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (Xgen) sowie zur Qualitätsregulierung. Diese Festlegungen ersetzen insbesondere die bisherige Anreizregulierungsverordnung und die Stromnetzentgeltverordnungen Strom bzw. Gas. Diese Rechtsverordnungen verstoßen gemäß der Rechtsprechung des EuGH gegen die Vorgaben der Energiebinnenmarktrichtlinien zur ausschließlichen Zuständigkeit und Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden. Sie treten mit Ablauf der vierten Regulierungsperiode Ende 2027 (GasNEV) bzw. Ende 2028 (StromNEV und ARegV) außer Kraft. Die Vortragsfolien sind hier abrufbar.

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