Nachruf Prof. Kühne
Prof. Dr. Gunter Kühne, ehemaliger Direktor des Instituts für deutsches und internationales Berg- und Energierecht, ist verstorben
Mit großer Trauer teilen wir mit, dass Herr Prof. Dr. jur. Gunther Kühne, LL.M., Direktor des Instituts für deutsches und internationales Berg- und Energierecht der TU Clausthal in den Jahren 1978 bis 2007, im Alter von 86 Jahren verstorben ist.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und Rechtsreferendariat arbeitete Prof. Kühne zunächst als Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung, Handels- und Wirtschaftsrecht der Ruhr-Universität Bochum und promovierte dort 1970 mit einer Arbeit über „Die Parteiautonomie im Internationalen Erbrecht“. Hieran schloss sich ein Master-Studium an der Columbia University, New York City, an. Es folgten Tätigkeiten im Bundeswirtschaftsministerium (1971-1974) und Bundesjustizministerium (1974-1978). 1978 berief ihn die TU Clausthal auf eine Professur für Berg- und Energierecht und zum Direktor des Instituts für deutsches und internationales Berg- und Energierecht. 1986 wurde er zudem zum Honorarprofessor an der Georg-August-Universität Göttingen (Zivilrecht, Berg- und Energierecht) ernannt. Seit 1988 war er Mitglied der Academic Advisory Group der „Section on Energy and Natural Resources Law“ innerhalb der International Bar Association. 1994 wurde er ordentliches Mitglied der Braunschweigischen Wissenschaftlichen Gesellschaft und Mitglied in deren Kommission „Recht und Technik“. Gastprofessuren führten ihn an die TU Bergakademie Freiberg (1992), die Universität Tel Aviv, Israel (1993-2003 im zweijährigen Turnus), sowie an die Universität Nanjing, VR China (2004, 2007). Zum 01.10.2007 wurde er emeritiert.
Prof. Kühne leistete vielbeachtete Beiträge zum Bergrecht und war einer der führenden deutschen Experten in diesem Bereich. Besondere Arbeitsschwerpunkte bildeten das Recht der Bergbauberechtigungen, das Betriebsplanverfahren und der Eigentumsschutz. In den Jahren 2000-2004 beriet er die Regierung von Mazedonien bei der Reform des mazedonischen Bergrechts. Er war Mitherausgeber und Mitautor des 2016 in 2. Auflage und 2023 in 3. Auflage erschienenen, von Boldt/Weller begründeten Kommentars zum Bundesberggesetz. Seit Ende der 1980er Jahre beschäftigte er sich zunehmend auch mit energierechtlichen Fragen, insbesondere zum Recht der Konzessionsverträge, zum Atomrecht, zum Energieregulierungsrecht und zu Energielieferverträgen. Seine Überlegungen zur Verfassungswidrigkeit des Verbots der Neueinführung von Konzessionsabgaben fanden Niederschlag in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Neben allgemeinen zivil- und wirtschaftsrechtlichen Fragen galt sein besonderes Interesse schließlich dem Internationalen Privatrecht. Nach der Dissertation und dem in den Jahren 1977-1979 erarbeiteten Gesetzentwurf zur Reform des deutschen internationalen Privat- und Verfahrensrechts, der in wesentlichen Grundzügen in das Gesetz zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts von 1986 übernommen wurde, begleitete er dieses Themengebiet auch in der Folge weiter.
Prof. Kühne suchte stets den Kontakt mit der Rechtspraxis. Neben gutachterlichen Tätigkeiten wirkte er seit 2006, teilweise auch als Obmann, in deutschen und internationalen Schiedsgerichtsverfahren mit.
Dem Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht blieb Prof. Kühne sein Leben lang eng verbunden und arbeitete bis zu dem Einschnitt der Corona-Pandemie fast täglich am Institut. Für alle Mtarbeitenden war der Austausch mit Prof. Kühne, sei es im Rahmen der Doktorandenseminare oder bei gemeinsamen Feiern des Instituts, stets eine Freude. Wir werden ihn sehr vermissen.