Gutachten zur Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik Strom
Neues Projekt in Kooperation mit der Consentec GmbH
Das Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht hat gemeinsam mit der Consentec GmbH, Aachen, erfolgreich an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur (BNetzA) für ein Gutachten zur "Weiterentwicklung der allgemeinen Netzentgeltsystematik" im Strombereich teilgenommen.
Aufgabe des Gutachtens ist die wissenschaftliche Begleitung der Neugestaltung der allgemeinen Netzentgeltsystematik in einer geplanten Festlegung der BNetzA („AgNes“ – Allgemeine Netzentgeltsystematik). Untersucht wird aus ökonomischer und rechtlicher Perspektive, welche Netznutzer welche Anteile der Kosten des Stromnetzbetriebs zu tragen haben. Hintergrund der geplanten AgNes-Festlegung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem September 2021 (Rechtssache C-718/18), durch das die bisherige deutsche Energieregulierung im Wege normativer Vorgaben (Gesetze und Rechtsverordnungen) als unvereinbar mit dem Unionsrecht eingestuft wurde. Vielmehr weist das europäische Recht die ausschließliche Zuständigkeit für die Gestaltung der Netzentgeltsystematik im Wesentlichen der nationalen Regulierungsbehörde zu.
Das Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht untersucht aus rechtlicher Perspektive, inwieweit europäische Regelungen den Handlungsspielraum der BNetzA bei der Neugestaltung der Netzentgeltsystematik einschränken und inwieweit nationale Normen möglicherweise trotz der ausschließlichen Zuständigkeit der BNetzA die Ausgestaltung beeinflussen können. Zu untersuchen ist beispielsweise, in wieweit Stromnetzentgelte zeit- und ortsabhängig ausgestaltet werden können, inwieweit bundesweit einheitliche Verteilernetzentgelte möglich sind oder ob zukünftig auch Netzentgelte für die Einspeisung von Strom in das Stromnetz anfallen könnten.
Die BNetzA hat ein Diskussionspapier zur geplanten AgNes-Festlegung veröffentlicht und dieses Anfang Juni 2025 in einem ersten Workshop mit den Stakeholdern erörtert. Weitere Informationen zum Festlegungsverfahren der BNetzA finden Sie hier.