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IMEL legt Gutachten zur Systematik der Stromnetzentgelte vor

Die Abteilung für deutsches und internationales Berg- und Energierecht des IMEL hat in Zusammenarbeit mit der Consentec GmbH im Auftrag der Bundesnetzagentur ein Gutachten zur neuen Systematik der Stromnetzentgelte vorgelegt.

Die Abteilung für deutsches und internationales Berg- und Energierecht des IMEL hat in Zusammenarbeit mit der Consentec GmbH im Auftrag der Bundesnetzagentur ein Gutachten zur neuen Systematik der Stromnetzentgelte vorgelegt. Das Gutachten wurde begleitend zum Verfahren der Bundesnetzagentur zur Festlegung der allgemeinen Netzentgeltsystematik für die Elektrizitätsversorgungsnetze erstellt. Die wirtschaftliche Bedeutung der Netzentgeltsystematik ist erheblich: Die Stromnetzkosten betragen für das Jahr 2026 ca. 37 Mrd. EUR und im Zuge der Energiewende ist davon auszugehen, dass sie sich bis zum Jahr 2045 verdoppeln könnten.

„Die Frage, wie die Kosten der Stromnetze künftig auf die unterschiedlichen Netznutzer verteilt werden, gewinnt im Zuge der Energiewende zunehmend an Bedeutung. Wir freuen uns, einen Beitrag zu diesem wichtigen regulatorischen Prozess leisten zu können“, sagt Prof. Dr. Hartmut Weyer, Leiter der Abteilung für deutsches und internationales Berg- und Energierecht am IMEL.

Die Netzentgeltsystematik legt hierbei fest, welcher Netznutzer welchen Anteil an den Stromnetzkosten zu tragen hat. Bislang wird die Netzentgeltsystematik auf Grundlage der europäischen Vorschriften zum Strombinnenmarkt vom deutschen Gesetz- und Verordnungsgeber geregelt. Gemäß einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021 fällt die Netzentgeltsystematik jedoch in die ausschließliche Regelungszuständigkeit der nationalen Regulierungsbehörden. Dementsprechend arbeitet die Bundesnetzagentur derzeit an einer Festlegung zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom („AgNes-Festlegung“). Hierbei hat sie u.a. zu entscheiden, inwieweit neben den Stromverbrauchern auch Stromerzeuger und Stromspeicher netzentgeltpflichtig sein sollen, inwieweit die Netzentgelte nach der verbrauchten Strommenge, der bezogenen Leistung oder der benötigten Netzkapazität bemessen werden sollen und inwieweit Netznutzer neben den Kosten ihres jeweiligen Anschlussnetzes auch solche der vor- oder nachgelagerten Spannungsebenen, die für ihre Versorgung gleichfalls genutzt werden, anteilig tragen sollen. Das IMEL hat hierzu insbesondere die europarechtlichen Vorgaben, die Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur sowie Fragen des Vertrauensschutzes bei der Netzentgeltpflicht bestehender Anlagen näher analysiert.

Das Gutachten von Consentec GmbH und IMEL sowie der Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur sind online abrufbar (hier).

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